AGB`s


1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Beratungsdienst Paulisch GmbH, Löcknitzer Straße 10, 17309 Pasewalk, g.v.d.d. Geschäftsführerin Silke Paulisch, folgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt, in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Auftrages gültigen Fassung.
 1.2. Kunde im Sinne dieser AGBs sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer im Sinne dieser AGBs sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handeln.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Wird ein Vertrag im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen, so handelt es sich bei dem Vertragsschließenden grundsätzlich nicht um einen Verbraucher.
Davon abzugrenzen sind Rechtsgeschäfte die die Entscheidung, ob es überhaupt zu einer Existenzgründung kommen sollte, erst vorbereiten sollen, indem z.B. die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dafür ermittelt werden. Sodann ist der Kunde noch als Verbraucher zu werten.
Wandelt sich der Kunde im Laufe des Vertragsverhältnisses vom Verbraucher zum Unternehmer, so ist er rechtlich als ein Solcher zu behandeln.
 1.3. Entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs, müssen aber schriftlich vereinbart werden
2. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Gründung, Gründung selbst, Sicherung und Auflösung sowie Übertragung von Unternehmen aller Art.
 
2.2 Die Präsentation der Dienstleistungen in jeglicher Form, stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, mit dem Berater in Kontakt zu treten. Der Vertrag gilt erst dann als zu Stande gekommen, wenn die Parteien sich über die konkret zu erbringenden Dienstleistungen geeinigt haben und die dazugehörige Auftragsbestätigung von den Parteien unterzeichnet wurde und übermittelt wurde, wobei die Übermittlung in elektronischer Form ausreichend ist.
 
2.3 Ein vom Berater getätigtes Angebot ist für die Dauer von zwei Wochen gültig. Kommt innerhalb dieser kein Vertrag zu Stande ist der Berater nicht mehr an das Angebot gebunden.
 
3. Leistungsumfang und Berichtspflicht
3.1 Die Beschreibung der konkret zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
 3.2 Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt der Berater mündlich Auskunft über den Stand der Auftragsausführung. Soll der Berater über das vertraglich Erforderte hinausgehend einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, bedarf dies der vorherigen Vereinbarung in Schriftform.
 3.3 Ist die Leistungserfüllung zeitlich in mehreren Phasen unterteilt, so erhält der Auftraggeber auf Wunsch je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
 
4. Änderungen des Auftrags
4.1 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die Änderungsverlangen des Auftraggebers hat dieser mit zeitlich ausreichendem Vorlauf anzukündigen. Als ausreichend wird eine Zeitspanne von 4 Wochen erachtet. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 5.2. dieser AGB vergütet.
 4.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
 4.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
 
5. Vergütung
5.1 Es gilt die im Beratungsvertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten von Verbraucher und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 €. Vorstehendes gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet.
 5.2
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
 5.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung das Vertragsverhältnis kündigt oder dieses nicht antritt, kann der Berater, unabhängig vom Bearbeitungsstand, 25 % der vereinbarten Nettovergütung als Stornogebühr verlangen.
 5.4 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
5.6 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Berater nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden mit vertraglichen oder sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses aufzurechnen, bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
6. Feststellung der Auftragsbeendigung
6.1 Hat der Berater die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
 6.2 Ein Marktforschungs- oder Konzeptionierungs-Auftrag gilt als durchgeführt und
a) ist beendet, wenn der Berater die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) ist beendet, wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Beraters gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
 6.3 Seminare gelten nach der Durchführung der letzten, vertraglich vereinbarten Veranstaltung als beendet.
 6.4 Sonstige Aufträge gelten bei Übergabe des Werks als vollendet.
 
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre/Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
 7.2 Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
 7.3 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen. Eventuell anfallenden Mehrkosten trägt sodann der Auftraggeber.
 7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
 
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der Berater ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Berater seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.
 8.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
 8.3 Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
 8.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Berater den Auftraggeber als Referenz öffentlich, also unter anderem auf seiner Website, namentlich nennen darf. Weitere, öffentliche Angaben bezüglich der konkreteren Darstellung des Projektes seitens des Auftragnehmers, bedürfen der schriftlichen Bewilligung des Auftraggebers.
 
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
 9.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein pauschales zusätzliches Honorar in Höhe von 1.000,- EUR je Verstoß zu.
 
10. Haftung des Beraters
10.1 Für eine Haftung des Beraters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
 10.2 Der Berater haftet, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
 10.3 Sofern der Berater gemäß 10.2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Berater nach dem bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
 10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und-begrenzungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter des Beraters, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Berater zur Vertragserfüllung bedient.
 10.5 Der Berater haftet zudem nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Den Berater trifft keine Verantwortung für den Inhalt fremder Websites, auch wenn diese über die Website des Beraters verlinkt sind.
 
11. Verzug und höhere Gewalt
11.1 Falls der Berater bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
 11.2 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 6 dieser Bedingungen oder sich aus der Natur der Sache obliegenden Mitwirkung, so ist der Berater nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Berater behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.
 
12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Ist die Vertragsdauer nicht bestimmt, so kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss gekündigt werden.
 
13. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
13.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
 13.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
 13.3 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 13.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
 13.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
 
14. Sonstiges
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
 14.2 Sollten einzelne Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.
 14.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
 14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 14.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, dass an dem Geschäftssitz des Beraters zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
 
Stand: Januar 2021


    Beratungsdienst Paulisch

    Löcknitzer Straße 10,
    17309 Pasewalk


    Telefon: 03973 2049742
    Mail: mail@beratungsdienst-paulisch.de

    Beratungsdienst Paulisch Existenzgründungsberatung

    © seit 2011 - Beratungsdienst Paulisch GmbH